bzi-Sprachstandanalyse

In der bzi-Sprachstandanalyse werden Ihre Sprachkenntnisse Deutsch geprüft. Die
bzi-Sprachstandanalyse macht eine Einstufung in die Niveaus A1 bis B1 mündlich und A1 bis A2 schriftlich des europäischen Sprachenportfolios möglich, welche für verschiedene migrationsrechtliche Abklärungen sowie für die Einbürgerung verlangt werden. Die
bzi-Sprachstandanalyse findet mehrmals im Jahr jeweils am Samstagmorgen statt. Die Daten können Sie aus den beiden Anmeldeformularen entnehmen.

Migrationsrechtliche Abklärungen

Das Anmeldeformular sowie nähere Informationen zu den Anforderungen an die Sprachkompetenzen (F-, B-, oder C-Ausweis) erhalten Sie bei der Migration Obwalden.

Einbürgerung

Für die Einbürgerung müssen Sie über das Sprachniveau A2 (schriftlich) und B1 (mündlich) nach dem europäischen Referenzrahmen verfügen.
Für das Anmeldeformular sowie Informationen betreffend Einbürgerung wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde.

Anforderungen an die Sprachkompetenzen/Dauer/Kosten:

Vorläufige Aufnahme (Familiennachzug)
F-Ausweis
A1 mündlich
15 Min. CHF 110.00
Härtefall Aufenthaltsbewilligung
B-Ausweis
A2 mündlich
20/25 Min. CHF 150.00
Aufenthaltsbewilligung
B-Ausweis
A1 mündlich
15 Min. CHF 110.00
Ordentliche Niederlassung
C-Ausweis
A2 mündlich/A1 schriftlich
20/35 Min. CHF 190.00
Vorzeitige Niederlassung
C-Ausweis
B1 mündlich/A1 schriftlich
25/35 Min. CHF 220.00
Erweiterte Prüfung
Einbürgerung
(für eine spätere Einbürgerung)
B1 Mündlich/A2 schriftlich
25/72 Min. CHF 240.00

Falls Sie bereits an einer bzi-Sprachstandanalyse teilgenommen haben, ist ein nächster Termin frühestens nach 3 Monaten möglich.

Sprachstandanalyse

Sprachstandanalyse

Die gesetzlichen Grundlagen für die Einbürgerung haben per 1. Januar 2018 geändert. Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde für Informationen betreffend Einbürgerung sowie auch für das Anmeldeformular für die bzi-Sprachstandanalyse. Das BWZ Obwalden bietet jeweils im Frühling und Herbst einen Vorbereitungskurs an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website oder auf dem Anmeldeformular, das Sie von Ihrer Wohngemeinde erhalten.

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Einbürgerung / Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

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